Vergabekriterien
Vergabekriterien für Smart Wohnungen
-
Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in Wien
Sie müssen die aktuelle Wohnadresse in Wien bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führen. Das gilt auch für alle mitziehenden Personen. -
Einkommensgrenzen
Folgende Höchsteinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:Jahreseinkommen netto jährlich monatlich (14x) 1 Person € 45.510,00 € 3.250,71 2 Personen € 67.820,00 € 4.844,29 3 Personen € 76.750,00 € 5.482,14 4 Personen € 85.670,00 € 6.119,29 jede weitere Person € 5.000,00 € 357,14 - Nachweisliche Aufgabe der Vorwohnung sechs Monate nach Bezug
-
Die Smart Wohnungen werden vorrangig an Besitzer/Besitzerinnen eines Wiener Wohn-Tickets (früher: Vormerkschein)
von der Wohnberatung Wien vergeben
Sollten Sie kein Wiener Wohn-Ticket besitzen, erhalten Sie alle Informationen (Antragstellung, Voraussetzungen etc.) unter: www.wohnberatung-wien.at
Wohnberatung Wien
1030 Wien, Guglgasse 7-9/Ecke Paragonstraße
(U3-Station Gasometer)
Tel: 01-24111 (Mo bis Fr von 7 bis 20 Uhr)
E-Mail: wohnberatung@wohnberatung-wien.at
www.wohnberatung-wien.at
Vergabekriterien für Standard Wohnungen (geförderte Miete)
Wohnungsvergabe ÖVW
-
Einkommensgrenzen
Dieses Höchsteinkommen darf nicht überschritten werden, und muss mit Jahreseinkommensbetätigungen von allen einziehenden Personen belegt werden:Jahreseinkommen netto jährlich monatlich (14x) 1 Person € 45.510,00 € 3.250,71 2 Personen € 67.820,00 € 4.844,29 3 Personen € 76.750,00 € 5.482,14 4 Personen € 85.670,00 € 6.119,29 jede weitere Person € 5.000,00 € 357,14 - Nachweisliche Aufgabe der Vorwohnung sechs Monate nach Bezug